Systeme zur Kostenübernahme

In der Regel werden für jeden Schweizer Bürger, der nach einem Unfall oder einer Krankheit ein Hilfsmittel benötigt, die Kosten von einer Versicherung übernommen.

Administration

Die Kosten für Hilfsmittel für Personen, die noch nicht das Alter der Schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erreicht haben (62 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer), werden von der Invalidenversicherung übernommen, entweder von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder von einer privaten Versicherung.
 
Dies gilt auch für einen Schweizer Versicherungsnehmer, der im Ausland lebt, in dem Maße, wie er seine AHV-Beiträge weiter bezahlt hat. Dieses Recht wird aufgehoben, wenn der Versicherungsnehmer das Rentenalter erreicht hat.
 
Der Patient besitzt in der Regel zwei Prothesen, damit er für den Fall einer Reparatur und auch aus hygienischen Gründen über eine Ersatzprothese verfügt. Die Kosten für Neuanpassungen und Reparaturen sowie die Strumpf oder Silikonelemente werden auch von der Versicherung übernommen.
 
Für Personen, die das Rentenalter überschritten haben und deren Hilfsmittel von der Invalidenversicherung übernommen wurden, werden seit dem 1.1.99 die Kosten für eine Prothese zu 90 % von der Krankenkasse mit einem Eigenbeitrag des Patienten von 10 % übernommen. In diesem Fall ist ein Rezept vom Arzt erforderlich. Ausgenommen davon sind die Versicherungsnehmer, welche dieses Recht bereits haben, das heißt, welche bereits vor dem Rentenalter ein Hilfsmittel besitzen.

Gesetzestext :

Dienstleistungen

"In den Krankenhäusern der Schweiz "


Prothesen
 
Herkömmlicher Ablauf :
Wir nehmen nach Absprache noch in Ihrem Krankenhaus Maß oder fertigen den Gipsabdruck an.
Bei Oberschenkelamputation befreit unser computergestütztes Herstellungsverfahren den Patienten von der Abnahme eines Gipsabdruckes. Zwei bis fünf Tage nach Abnahme der Maße sind wir in der Lage einen ersten Versuch durchzuführen. Wenn dieser überzeugt hat, bleibt die Prothese beim Patienten, damit er das Gehen wieder erlernen kann. In komplexen Fällen kann die Anwesenheit des Patienten zur Anpassung der Prothese in unserem Unternehmen den Fertigungsprozeß der orthopädischen Apparatur entscheidend beschleunigen. Mehrere Tage Krankenhausaufenthalt können so eingespart werden.
 
In der Versuchsphase stehen wir zu Ihrer Verfügung, um die Korrekturen, die eine erste Apparatur erfordert, durchzuführen. Wenn die Versuche einmal beendet sind, wird die Prothese innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt.

Orthesen und Korsette
 
Wir nehmen auf Ihre Aufforderung noch in Ihrem Krankenhaus Maß oder fertigen den Gipsabdruck an.
Zur Hälfte nach Maß angefertigte Korsette (wie zum Beispiel «3 Punkte») werden direkt bei unserer Ankunft angepaßt.

"Für Kunden aus der Schweiz"

Wir empfangen Sie nach Absprache (Anmeldung).
Um Sie vernünftig bedienen zu können, bitten wir Sie, uns eine Zeit von einem halben bis zu einem ganzen Tag einzuräumen.

"Für internationalen Kunden"

Für eine neue Apparatur haben wir, um Sie korrekt bedienen zu können, ein bis zwei Wochen in unserer Planung vorgesehen.

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